Antrag auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung
Bescheinigung über Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge oder Kanalanschlußbeiträge online beantragen
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere Straßen und Wohnwege) werden von den Anliegern Erschließungsbeiträge erhoben. Der Ausbau einer Straße erfolgt mit städtischen Investitionen; erst dadurch werden die Anliegergrundstücke bebaubar. Für diesen Erschließungsvorteil erhebt die Stadt in Ausführung einer Regelung des Bundesgesetzgebers eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Die Dauer des Straßenausbaus und der Zeitpunkt, zu dem das Anliegergrundstück bebaut wird, sind dabei unerheblich.
Ausführliche Informationen zu den Rechtsgrundlagen, welche Maßnahmen zur Beitragserhebung führen, in welchem Umfang die Anlieger an den Kosten der Maßnahmen beteiligt werden, wer zahlungspflichtig ist, ob der Beitrag auch in Raten gezahlt werden kann und allgemeine verwaltungsrechtliche Hinweise sowie eine Beispielberechnung finden Sie hier.
Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks; andere Personen nur dann, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Kaufinteressent/in). Die Bescheinigung kann entweder formlos beantragt werden oder Sie können den unten zum Download bereitgestellten Antrag verwenden. Um Verwechslungen zu vermeiden sollte das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück); ferner sollte dargelegt werden, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Im Zusammenhang mit Erschließungsfragen zum Grundstück sei noch darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen unter Umständen auch noch Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge erhoben werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten. Anfragen können auch per FAX (02302-5814598) oder e-mail (tiefbauamt(at)stadt-witten.de) übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
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