Headerbild des Serviceportals

Antrag Aufbruchgenehmigung

Hinweise zu diesem Service

Aufbruchgenehmnigung von öffentlichen Verkehrsflächen online beantragen

Informationen zur Dienstleistung

Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung dieser Aufbrüche darf nur von konzessionierten Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür ist mit dem zu stellenden Antrag (s. Formulare) auf Aufbruch der Verkehrsflächen zu erbringen, z.B. Eintragung in die Handwerksrolle.

Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist diese dem Tiefbauamt der Stadt Witten anzuzeigen. Hierauf erfolgt eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.